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Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz

Geschrieben von am 28. November 2018

Allgemein

Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz

** Blogpostreihe des Interdisziplinären Projekts Interpersoneller Gewalt**

Sexuelle Belästigung ist in unserer heutigen Gesellschaft ein heikles und oft auch unausgesprochenes Thema. Vor allem wenn sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz stattfindet, wissen viele Beschäftigte dies oft nicht einzuschätzen und haben eine höhere Hemmschwelle etwas dagegen zu unternehmen. Dabei ist sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz jedoch keine Seltenheit. Laut einer Umfrage der Antidiskriminierungsstelle aus dem Jahr 2015 hat die Hälfte aller Beschäftigten in Deutschland bereits einmal sexuelle Belästigung selbst erlebt oder beobachtet. Auch nach dem allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz ist sexuelle Belästigung verboten und bedarf sofortigem Handlungsbedarfes seitens der ArbeitgeberInnen. Ebenso haben ArbeitnehmerInnen Rechte und Handlungsmöglichkeiten mit denen sie sich schützen können. So haben sie beispielsweise das Recht ihre Arbeit zu verweigern und niederzulegen. Es herrschen also Schutzmechanismen vor, die sowohl den ArbeitgeberInnen als auch den ArbeitnehmerInnen verschiedene Handlungsmöglichkeiten bieten.Sexuelle Belästigung ist eine Art der „Sexuellen Gewalt“. Unter diesem Begriff versteht man einen Angriff auf die sexuelle Selbstbestimmung eines Menschen. Es ist einsexuell motiviertes Verhalten, das die Würde des Opfers verletzt. Oft halten jedoch Scham und Angst die Opfer davon ab sich zu wehren oder um Hilfe zu bitten. Nur jede_r fünfte ArbeitnehmerIn weiß, dass ArbeitgeberInnen seine Mitarbeitenden vor Belästigungen jeglicher Art schützen muss.Am häufigsten erlebt werden verbale Formen sexueller Belästigung. Frauen erleben tendenziell eher physische Belästigungen, Männer hingegen häufiger visuelle und verbale Belästigungsformen. Jede_r 2. Befragte hat gesetzlich verbotene Belästigungen am Arbeitsplatz schon einmal erlebt oder beobachten können. Jede 6. Frau und jeder 14. Mann stuft das Erlebte explizit als „sexuelle Belästigung“ ein. Als TäterInnen benennen sowohl Männer als auch Frauen am häufigsten Männer.Doch wo verläuft die Grenze? Und vor allem: Was können ArbeitgeberInnen und ArbeitnehmerInnen dagegen tun? Und was ist Sexuelle Belästigung eigentlich? Viele Betriebe und Unternehmen haben Gleichstellungsbeauftragte etabliert, die im Falle einer sexuellen Belästigung am Arbeitsplatz als erste AnsprechpartnerInnen fungieren. An dieser Stelle erhalten Betroffene Hilfestellung. Es gibt jedoch auch Anlauf- und Beratungsstellen die unabhängig von der jeweiligen Arbeitsstätten Hilfe anbieten können. So kann man sich grundsätzlich bei der örtlichen Polizei melden und Anzeige erstatten. Aber auch ehrenamtliche Organisationen wie der Weisse Ring helfen Opfern von sexueller Belästigung am Arbeitsplatz. Anonyme und direkte Beratung kann auch durch das Hilfetelefon Gewalt gegen Frauen erfahren werden, welches in solchen Fällen als Ansprechpartner, sowohl für Frauen als auch für Männer in der beschriebenen Situation zur Verfügung steht und in der Regel 24 Stunden erreichbar.Wenn nun aber ArbeitgeberInnen dazu verpflichtet sind, ihre ArbeitnehmerInnen zu schützen, wie kann es dann überhaupt zu sexuellen Übergriffen kommen? Die Ursachen für Belästigungen können ganz verschieden sein. In unserer Gesellschaft kann durch das hierarchische Gefüge ein Überlegenheitsgefühl ausgelöst werden. Dieses Gefühl führt meistens zu einem Machtmissbrauch um die Opfer zu erniedrigen. Nicht zuletzt werden die Opfer solcher Übergriffe beschuldigt eine mögliche sexuelle Belästigung aufgrund von knapper oder aufreizender Kleidung absichtlich hervorgerufen zu haben. Dadurch wird den Opfern die Schuld an der sexuellen Belästigung gegeben. Wichtig ist, dass keinem Opfer einer sexuellen Belästigung die Schuld darangegeben werden darf.Doch egal, welche Ursachen es für eine mögliche Form von Belästigung gibt, die Folgen sind in jedem Fall belastend und gravierend.  Es kann zu Schuld- sowie Ekelgefühlen und dem Verlust des Selbstwertgefühls führen. Die Folgen zeigen sich auch im Berufsleben. Dort kommt es meist zur Aufgabe des Beschäftigungs- oder Ausbildungsverhältnisses oder der Karriere. Oft folgt darauf dann eine langfristige Arbeitslosigkeit. Diese langwierigen Folgen belasten das Leben der Opfer dauerhaft und werden von den Tätern oft nicht bedacht. Als Betroffene_r einer sexuellen Belästigung ist es jedoch schwer sich jemandem anzuvertrauen und den Übergriff gegen eine_n mögliche_n Kollegen/Kollegin öffentlich zu machen, da eine gesellschaftliche Dauerbelastung vorherrscht. Dies bedarf einer großen Überwindung und kein Opfer von sexueller Belästigung sollte sich von dem Täter abhängig machen und diesen decken.   (Beitrag und Flyer: Melanie Brand, Yannik Mönxelhaus, Jonas Brennecke und Christian Weisbrod) 

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